Gesetzestext
Gebäudeenergiegesetz
Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden
Zuletzt geändert durch Art. 3 G v. 9.1.2026 I Nr. 4
119 Paragraphen
- Teil 1Allgemeiner Teil
- § 1Zweck und Ziel
- § 2Anwendungsbereich
- § 3Begriffsbestimmungen
- § 4Vorbildfunktion der öffentlichen Hand
- § 5Grundsatz der Wirtschaftlichkeit
- § 6Verordnungsermächtigung zur Verteilung der Betriebskosten und zu Abrechnungs- und Verbrauchsinformationen
- § 6aVerordnungsermächtigung zur Versorgung mit Fernkälte
- § 7Regeln der Technik
- § 8Verantwortliche
- § 9Überprüfung der Anforderungen an zu errichtende und bestehende Gebäude
- § 9aLänderregelung
- Teil 2Anforderungen an zu errichtende Gebäude
- Abschnitt 1Allgemeiner Teil
- § 10Grundsatz und Niedrigstenergiegebäude
- § 11Mindestwärmeschutz
- § 12Wärmebrücken
- § 13Dichtheit
- § 14Sommerlicher Wärmeschutz
- Abschnitt 2Jahres-Primärenergiebedarf und baulicher Wärmeschutz bei zu errichtenden Gebäuden
- Unterabschnitt 1Wohngebäude
- § 15Gesamtenergiebedarf
- § 16Baulicher Wärmeschutz
- § 17Aneinandergereihte Bebauung
- Unterabschnitt 2Nichtwohngebäude
- § 18Gesamtenergiebedarf
- § 19Baulicher Wärmeschutz
- Abschnitt 3Berechnungsgrundlagen und -verfahren
- § 20Berechnung des Jahres-Primärenergiebedarfs eines Wohngebäudes
- § 21Berechnung des Jahres-Primärenergiebedarfs eines Nichtwohngebäudes
- § 22Primärenergiefaktoren
- § 23Anrechnung von Strom aus erneuerbaren Energien
- § 24Einfluss von Wärmebrücken
- § 25Berechnungsrandbedingungen
- § 26Prüfung der Dichtheit eines Gebäudes
- § 27Gemeinsame Heizungsanlage für mehrere Gebäude
- § 28Anrechnung mechanisch betriebener Lüftungsanlagen
- § 29Berechnung des Jahres-Primärenergiebedarfs und des Transmissionswärmeverlustes bei aneinandergereihter Bebauung von Wohngebäuden
- § 30Zonenweise Berücksichtigung von Energiebedarfsanteilen bei einem zu errichtenden Nichtwohngebäude
- § 31Vereinfachtes Nachweisverfahren für ein zu errichtendes Wohngebäude
- § 32Vereinfachtes Berechnungsverfahren für ein zu errichtendes Nichtwohngebäude
- § 33Andere Berechnungsverfahren
- Teil 3Anforderungen an bestehende Gebäude
- § 46Aufrechterhaltung der energetischen Qualität; entgegenstehende Rechtsvorschriften
- § 47Nachrüstung eines bestehenden Gebäudes
- § 48Anforderungen an ein bestehendes Gebäude bei Änderung
- § 49Berechnung des Wärmedurchgangskoeffizienten
- § 50Energetische Bewertung eines bestehenden Gebäudes
- § 51Anforderungen an ein bestehendes Gebäude bei Erweiterung und Ausbau
- Teil 4Anlagen der Heizungs-, Kühl- und Raumlufttechnik sowie der Warmwasserversorgung
- Abschnitt 1Aufrechterhaltung der energetischen Qualität bestehender Anlagen
- Unterabschnitt 1Veränderungsverbot
- § 57Verbot von Veränderungen; entgegenstehende Rechtsvorschriften
- Unterabschnitt 2Betreiberpflichten
- § 58Betriebsbereitschaft
- § 59Sachgerechte Bedienung
- § 60Wartung und Instandhaltung
- § 60aPrüfung und Optimierung von Wärmepumpen
- § 60bPrüfung und Optimierung älterer Heizungsanlagen
- § 60cHydraulischer Abgleich und weitere Maßnahmen zur Heizungsoptimierung
- Abschnitt 2Einbau und Ersatz
- Unterabschnitt 1Verteilungseinrichtungen und Warmwasseranlagen
- § 61Verringerung und Abschaltung der Wärmezufuhr sowie Ein- und Ausschaltung elektrischer Antriebe
- § 62Wasserheizung, die ohne Wärmeübertrager an eine Nah- oder Fernwärmeversorgung angeschlossen ist
- § 63Raumweise Regelung der Raumtemperatur
- § 64Umwälzpumpe, Zirkulationspumpe
- Unterabschnitt 2Klimaanlagen und sonstige Anlagen der Raumlufttechnik
- § 65Begrenzung der elektrischen Leistung
- § 66Regelung der Be- und Entfeuchtung
- § 67Regelung der Volumenströme
- § 68Wärmerückgewinnung
- Unterabschnitt 3Wärmedämmung von Rohrleitungen und Armaturen
- § 69Wärmeverteilungs- und Warmwasserleitungen sowie Armaturen
- § 70Kälteverteilungs- und Kaltwasserleitungen sowie Armaturen
- Unterabschnitt 4Anforderungen an Heizungsanlagen; Betriebsverbot für Heizkessel
- § 71Anforderungen an eine Heizungsanlage
- § 71aGebäudeautomation
- § 71bAnforderungen bei Anschluss an ein Wärmenetz und Pflichten für Wärmenetzbetreiber
- § 71cAnforderungen an die Nutzung einer Wärmepumpe
- § 71dAnforderungen an die Nutzung einer Stromdirektheizung
- § 71eAnforderungen an eine solarthermische Anlage
- § 71fAnforderungen an Biomasse und Wasserstoff einschließlich daraus hergestellter Derivate
- § 71gAnforderungen an eine Heizungsanlage zur Nutzung von fester Biomasse
- § 71hAnforderungen an eine Wärmepumpen- oder eine Solarthermie-Hybridheizung
- § 71iAllgemeine Übergangsfrist
- § 71jÜbergangsfristen bei Neu- und Ausbau eines Wärmenetzes
- § 71kÜbergangsfristen bei einer Heizungsanlage, die sowohl Gas als auch Wasserstoff verbrennen kann; Festlegungskompetenz
- § 71lÜbergangsfristen bei einer Etagenheizung oder einer Einzelraumfeuerungsanlage
- § 71mÜbergangsfrist bei einer Hallenheizung
- § 71nVerfahren für Gemeinschaften der Wohnungseigentümer
- § 71oRegelungen zum Schutz von Mietern
- § 71pVerordnungsermächtigung zu dem Einsatz von Kältemitteln in elektrischen Wärmepumpen und Wärmepumpen-Hybridheizungen
- § 72Betriebsverbot für Heizkessel, Ölheizungen
- § 73Ausnahme
- Abschnitt 3Energetische Inspektion von Klimaanlagen
- § 74Betreiberpflicht
- § 75Durchführung und Umfang der Inspektion
- § 76Zeitpunkt der Inspektion
- § 77Fachkunde des Inspektionspersonals
- § 78Inspektionsbericht; Registriernummern
- Teil 5Energieausweise
- § 79Grundsätze des Energieausweises
- § 80Ausstellung und Verwendung von Energieausweisen
- § 81Energiebedarfsausweis
- § 82Energieverbrauchsausweis
- § 83Ermittlung und Bereitstellung von Daten
- § 84Empfehlungen für die Verbesserung der Energieeffizienz
- § 85Angaben im Energieausweis
- § 86Energieeffizienzklasse eines Wohngebäudes
- § 87Pflichtangaben in einer Immobilienanzeige
- § 88Ausstellungsberechtigung für Energieausweise
- Teil 6Finanzielle Förderung der Nutzung erneuerbarer Energien für die Erzeugung von Wärme oder Kälte und von Energieeffizienzmaßnahmen
- § 89Fördermittel
- § 90Geförderte Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien
- § 91Verhältnis zu den Anforderungen an ein Gebäude
- Teil 7Vollzug
- § 92Erfüllungserklärung
- § 93Pflichtangaben in der Erfüllungserklärung
- § 94Verordnungsermächtigung
- § 95Behördliche Befugnisse
- § 96Private Nachweise
- § 97Aufgaben des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers
- § 98Registriernummer
- § 99Stichprobenkontrollen von Energieausweisen und Inspektionsberichten über Klimaanlagen
- § 100Nicht personenbezogene Auswertung von Daten
- § 101Verordnungsermächtigung; Erfahrungsberichte der Länder
- § 102Befreiungen
- § 103Innovationsklausel
- Teil 8Besondere Gebäude, Bußgeldvorschriften, Anschluss- und Benutzungszwang
- § 104Kleine Gebäude und Gebäude aus Raumzellen
- § 105Baudenkmäler und sonstige besonders erhaltenswerte Bausubstanz
- § 106Gemischt genutzte Gebäude
- § 107Wärmeversorgung im Quartier
- § 108Bußgeldvorschriften
- § 109Anschluss- und Benutzungszwang
- Teil 9Übergangsvorschriften
- § 110Anforderungen an Anlagen der Heizungs-, Kühl- und Raumlufttechnik sowie der Warmwasserversorgung und an Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien
- § 111Allgemeine Übergangsvorschriften
- § 112Übergangsvorschriften für Energieausweise
- § 113Übergangsvorschriften für Aussteller von Energieausweisen
- § 114Übergangsvorschrift über die vorläufige Wahrnehmung von Vollzugsaufgaben der Länder durch das Deutsche Institut für Bautechnik
- § 115Übergangsvorschrift für Geldbußen
Gebäudeenergiegesetz – Zuletzt geändert durch Art. 3 G v. 9.1.2026 I Nr. 4 (Stand der Daten: 06.05.2026)